Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseite unter der Domain lag-vaeterarbeit.nrw.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Meldungen per E-Mail unter: : keine-barrieren@skmev.de
Meldungen per Telefon unter: 0211 233948 0
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Auf unserer Webseite bieten wir Informationen zu unserem Verband an. Besucherinnen und Besucher der Webseite haben die Möglichkeit sich über unsere Dienste und Einrichtungen zu informieren und via Mail-Adresse oder Webformular Kontakt aufzunehmen. Sie können außerdem einen Newsletter abonnieren.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als Verband sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level AA.
Bewertungsmethode und Bewertungszeitpunkt
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mittels der Accessibility-Prüftools ‘WAVE’, ‘Accessibility Insights for Web’, ‘Silktide’, ‘Lighthouse’ sowie einem manuellen Sceenreader-Text mit Apple VoiceOver.
Die letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit wurde am 18. Juni 2025 durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Einsatz von PDF-Dokumenten: Ein Teil der auf der Website verlinkten PDF-Dokumente sind Aufgrund grafisch aufwändiger Umsetzung nicht barrierefrei.
- Einsatz von Videos: Die bisher auf der Webseite eingesetzten Videos haben in wenigen Fällen keine Untertitel und gelten somit als nicht barrierefrei.
- Einsatz von Grafiken: Es ist nicht immer gewährleistet, dass Informationsgrafiken eine adäquate Textalternative haben, die alle Inhalte der Grafik vermitteln.
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch, soweit wirtschaftlich vertretbar, nach den aktuellen Standards erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihr Feedback nicht angemessen berücksichtigt haben oder dass unsere Website nicht den Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Schlusserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über unsere E-Mail-Adresse im weiter oben angeführten Bereich ‘Feedback und Kontakt’.